Mein Vorschlag


Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Vorschläge für einfachere Behördenverfahren und Maßnahmen zur Entbürokratisierung einzubringen!

wirtschaftsombudsstelle@ktn.gv.at

 

Kontakt:

AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG
Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus und Mobilität
Geschäftsstelle „Wirtschaftsombudsstelle“
 
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Mießtaler Straße 1
Tel.: +43 (0) 50536 - 17128
Fax: +43 (0) 50536 - 17000
E-Mail: wirtschaftsombudsstelle@ktn.gv.at
Web: www.ktn.gv.at

Doppelmeldungen

"Ich verstehe, dass Behörden um eine möglichst ordnungsgemäße Abwicklung ihrer Verfahren bemüht ist. Es erscheint mir jedoch nicht einleuchtend warum mehrfach die selben Dokumente eingereicht werden müssen. Dies ist ein Aufwand, den man vermeiden könnte."

Tauwetterfahrverbot

"Das Tauwetterfahrverbot muss gestrichen oder eine besser Alternative gefunden werden! Es kann nicht sein, dass Gütertransporte vom Wetter abhängig gemacht werden. Die derzeitigen Ausnahmen verursachen nur extra Kosten und Verwaltungsaufwand!"

Nicht notwendige Abgabemeldung

Kleinunternehmer mit weniger als 30.000 Euro Jahresumsatz müssen zwar keine Tourismusabgabe zahlen, aber trotzdem eine Abgabenmeldung machen. Das ist für die Betroffenen ein völlig unsinniger bürokratischer Aufwand, vor allem, weil sich die Behörde die Daten schnell und direkt auch beim Finanzamt holen kann.

Schnelle Umwidmungsverfahren

"Damit Umwidmungen schneller bearbeitet werden, sollte es Bürgermeistern möglich sein, selbstständiger zu entscheiden - wenn die Umwidmung dem Ortsentwicklungskonzept entspricht. So entsteht kein unnötiger Verzug, die den Unternehmern wirtschaftlich großen Schaden anrichten kann und auch den Standort Kärnten unattraktiv macht."

Einfluss der Ortsbildkommission zurückdrängen

"Die Ortsbildkommission macht es Unternehmern oft sehr schwer, auszubauen bzw. zu investieren. Die sechswöchige Wartefrist auf das Gutachten der Kommission ist für ein Unternehmen ein oft sehr teurer Stillstand. Es muss dringend der Einfluss der Ortsbildkommission im Bauverfahren nachgedacht werden!"

Ausbau im Servicebereich

"Zur Ombudsstelle - diese sollte primär im Service- und Präventionsbereich aktiv sein, dann käme es m.E. automatisch zu Verfahrensverkürzungen, welche oft in Missverständnissen im Kommunikationsbereich bzw. in der Projektaufbereitung ihren Ausgang nehmen. Wenn man proaktiv auf die Unternehmer zugeht, könnten sich viele Fallstricke schon im vorhinein vermeiden lassen. Gerade bei kleinen Unternehmen braucht es oft nur eine "Übersetzungsfunktion", welche die kommunikative Lücke schließt."

Beraten statt strafen

"Es wäre oft auch effektiver, bei gewissen (geringfügigeren) Übertretungen zunächst nur abzumahnen und die mögliche Strafe anzudrohen, anstatt gleich zu strafen. Beim nochmaligen Vergehen wäre der konsequente Durchgriff leichter bzw. die Akzeptanz für die Strafe (auch in der Öffentlichkeit) höher."

Kommunikation zwischen Wirtschaft und Behörde stärken

"Gesetz ist Gesetz und es sollte hiervon grundsätzlich keine Ausnahmen geben. Aber es zeigt sich in der Praxis sehr oft, wie restriktiv ein solches im Einzelfall ausgelegt wird - und es gibt fast überall Interpretations- und Ermessensspielraum. Eine Schlichtungsfunktion, welche ebenfalls über die Ombudsstelle ausgeübt werden könnte, würde u.U. gewisse "Auswüchse" lindern. Ein kleiner Unternehmer wendet sich eventuell lieber an eine solche Stelle als direkt an die Behörde (BH oä). Den "Willen" zur Lösungs-Findung natürlich vorausgesetzt."

Weniger Bürokratie

"Die Leermeldung für die Kommunalsteuer (wenn man keine Mitarbeiter beschäftigt) bringt nur unverständlichen Mehraufwand mit sich."

Umfassende Konzentrationsbestimmungen in der GewO

"Eine wirksame Verfahrensbeschleunigung im gewerblichen Anlagenrecht ist meiner Ansicht nach nur durch eine umfassende Konzentrationsbestimmung in der Gewerbeordnung, die sämtliche Materiengesetze umfasst, die im Anlagenrecht zum Tragen kommen (können) umfasst; hier sind sowohl das Baurecht als auch das (gesamte) Wasserrecht und auch das Raumordnungsrecht  für Gewerbe- und Industriegebiete (auf Vorschlag der betroffenen Gemeinden) gemeint. Die jeweiligen Materien sollten durch die entscheidende Gewerbebehörde mit angewendet werden können, sodass sich die Erlassung einzelner Bewilligungen/Genehmigungen (durch welche Behörde auch immer) – auch durch verschiedene Referate in einer Behörde – erledigen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens sollten die jeweils entscheidenden Behörden mit ausreichend personeller Ressourcen ausgestalten werden, sodass eine (einzige) Anlagenabteilung, ausgestattet mit Juristen und evtl. auch mit dort zugeordneten Sachverständigen (so wie zB die wasserbau- und flussbautechnischen ASV’s regional angesiedelt sind), zur Verfügung stehen; Letzteres evtl. auch im Rotationsprinzip. Sollte Letzteres nicht möglich sein, wäre auf einen ausreichend qualifizierten und zielorientierten, dh. auf einen Abschluss des Verfahrens eingestellten, Sachverständigenpool zu achten."

Interne Akkordierung der Amtssachverständigen

"Die bereits vorhandenen ASV’s wären dahingehend zu sensibilisieren, dass NORMEN lediglich Richtlinien für die Sachverständigentätigkeit sind, die nicht in jedem (kleineren) Verfahren (von geringerer Relevanz) angewendet werden müssen und die Verfahrensabwicklung bzw. Projekterstellung  dadurch erleichtert wird; hierfür wäre vielleicht verstärkt auf eine interne Akkordierung der in den einzelnen Fachbereichen tätigen ASV’s hinzuwirken, sodass eine Einheitlichkeit in der Umsetzung entsteht."

Wahlfreiheit bei Sachverständigen

"Verstärkter Einsatz von nicht amtlichen Sachverständigen. Firmen arbeiten schon im Vorfeld, oft jahrelang, mit nicht amtlichen Sachverständigen zusammen die den Betrieb in- und auswendig kennen. Es sollte öfter von Seiten der Behörde, die neue Möglichkeit genutzt werden, auf nicht amtliche Sachverständige zurückzugreifen. So wird eine doppelte Überprüfung bzw. Begutachtung vermieden. Derzeit werden von nicht amtlichen Sachverständigen Gutachten erstellt. Diese werden dann von den amtlichen Gutachtern nochmals überprüft. Hier würde ein System helfen das z.B. im Vorfeld der nicht amtliche Sachverständige vom Land akkreditiert wird und dann im Verfahren kein zusätzlicher Amtssachverständiger nochmals prüfen muss."

Bürokratie

"Um die Digitalisierungsoffensive beim KWF beantragen zu können, braucht man einen Beratungsbericht eines bei einem bundesweiten Programm (KMU-Digital) zugelassenen Beraters, wobei aus dem Beratungsbericht eine entsprechende Investitionsempfehlung hervorgehen muss. Die Beratung ist kostenpflichtig. Ein weiterer Meilenstein der Bürokratie - ich kann mein Projekt nicht selbst beim KWF einreichen - Nein! Es muss ein "externer" Berater eingeschalten werden, um dies bewilligt zu bekommen."

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